Baumarten und Baumpflege

Fachgerechte Baumpflege

Um die Vitalität, Ästhetik und Verkehrssicherheit eines Baumes zu erhalten oder wiederherzustellen, sind oft fachgerechte Baumpflegemaßnahmen notwendig. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung bedeutet dies nicht die Kappung der Kronen oder das alljährliche Stutzen der Äste. 

Baumpflege (Foto: Erwin Pommer) Insbesondere Kappungen, also massive Rückschnitte an der Krone, sind langfristig baumzerstörend. Fachgerechte Schnitte werden dagegen baumschonend ausgeführt. Ziel ist es, den Eingriff und somit die Verletzungen am Baum so gering wie möglich zu halten.

Gesetze, Normen und Richtlinien

Bei Baumpflegemaßnahmen oder im Falle von baulichen Maßnahmen im Umfeld von Bäumen sind zwei wichtige Normen und Regelwerke zu beachten:

ZTV-Baumpflege (2017)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
DIN 18920 (2014)
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

Vor jeder Maßnahme ist eine Beurteilung des Zustands des Baumes notwendig. Abhängig von den Standortbedingungen, der Sicherheitserwartung, der Entwicklungsphase, dem Gesundheitszustand und der Vitalität des Baumes sind unterschiedliche Pflegemaßnahmen notwendig.

Schnittzeitpunkt

Grundsätzlich gilt gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz ein Schnittverbot für Bäume und Sträucher von 1. März bis 30. September.

Demnach sind in diesem Zeitraum Fällungen und stärkere Rückschnitte nur mit Genehmigung zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie auch das Ausschneiden von Totholz zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Bei geplanten stärkeren Eingriffen bei Bäumen mit vorhandenen Nestern und Bruthöhlen ist eine Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde notwendig.

Kleinere Eingriffe und Pflegemaßnahmen (Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflege, Entfernung von Totholz) sind generell ganzjährig möglich. Wegen der Abschottung und der besseren Erkennbarkeit absterbender Äste ist ein Schnittzeitpunkt in der mittleren Vegetationszeit (Mai bis Juli) am ehesten zu empfehlen. Im März/April (Mobilisierungsphase) und von August bis Oktober (Speicherphase) sind größere Eingriffe und Verletzungen zu vermeiden. Starke Einkürzungen lassen sich dagegen am besten Ende Februar durchführen, da hier noch die geringeren Folgeschäden zu erwarten sind.

Schnittmaßnahmen

Als wichtigster Grundsatz bei Kronenschnittmaßnahmen gilt "so wenig wie möglich, so viel wie notwendig". Jeder Schnitt ist grundsätzlich eine Verletzung, die der Baum erst wieder schließen muss.

Bei schlecht abschottenden Baumarten (z. B. Kastanie oder Birke) darf die Schnittstärke gemäß ZTV-Baumpflege nicht größer als 5 cm Durchmesser sein, bei gut abschottenden Baumarten (z. B. Linde oder Eiche) dürfen Äste mit Durchmessern bis zu maximal 10 cm entfernt werden.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass größere Schnitte nicht direkt am Stamm vorgenommen werden. Hier entstehen in der Folge oft Fäulen, die zu schwerwiegenden Schäden am Stamm führen und die Bruch- und Standfestigkeit des Baumes gefährden können. Muss ein Ast eingekürzt werden, sollte dieser wenn möglich auf einen Zug- oder Versorgungsast abgeleitet werden, um zukünftige bruchgefährdete Ständerbildungen zu vermeiden. 

Baumschutzverordnungen

Gemeinden und Städte können eigene Baumschutzverordnungen erlassen und Baumschutz-Bestimmungen in Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne aufnehmen. Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen kommunalen Verwaltungen.

Dokumente zum Download

Weitere Informationen zum Thema