Freiwillige Unfallversicherung im Ehrenamt
Ehrenamtliche Tätigkeit für Kommunen
Personen, die sich in Vereinen im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommunen, zum Beispiel bei der Pflege von Grünanlagen, ehrenamtlich engagieren, sind in der Regel versichert. Die Versicherung erfolgt über die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Die Beauftragung oder die Zustimmung der Kommune hat regelmäßig im Vorfeld schriftlich zu erfolgen.
Am besten ist es, vor Ausführung der Arbeiten, ein Vorgespräch mit der Kommune zu führen, dabei eine Liste der beteiligten Mitglieder einzureichen und die vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen, z.B. bei Pflege von Grünanlagen an stark befahrenen Straßen, zu besprechen. Da beim Einsatz von Geräten und Maschinen immer eine besondere Gefährdung besteht, sollte auch dies im Vorfeld besprochen werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit für gemeinnützig anerkannte Gartenbauvereine
Für Tätigkeiten der Gartenbauvereine, die nicht im Auftrag von Kommunen durchgeführt werden, besteht ein Versicherungsschutz über den Landesverband. Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass dieser Versicherungsschutz - aufgrund der großen Mitgliederzahl und des geringen Beitrags - nur geringfügig sein kann. So beträgt z.B. die Deckungssumme bei Reha-Maßnahmen nur € 500,00.
Es bietet sich aber den Gartenbauvereinen - und zwar nur solchen, die gemeinnützig anerkannt sind - die Möglichkeit, ihre gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger auf freiwilliger Basis bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu versichern. Dies ist sehr empfehlenswert, da es den freiwillig versicherten Ehrenamtlichen dieselben Leistungen eröffnet wie versicherten Arbeitnehmern in einem Beschäftigungsverhältnis. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen so umfassenden Schutz gegen Unfallrisiken, den die vom Landesverband für seine Mitglieder abgeschlossene Unfallversicherung für diesen Beitrag nicht leisten kann. Deswegen handelt es sich auch nicht um eine unnötige Doppelversicherung.
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung reicht bei einem Beitrag von derzeit jährlich € 4,70 pro Person von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an den Versicherten und seine Hinterbliebenen sowie eine umfangreiche Unterstützung zur Prävention von Unfällen.
Es bestehen jedoch folgende Einschränkungen.
Versicherbar sind nur gewählte Ehrenamtsträger (Vorstände, Schriftführer, Kassier und Beisitzer) und andere "Amtsträger" (Jugendbeauftragte, Gerätewart, Baumwart…), sofern sie in dieses Amt gewählt wurden oder damit - möglichst schriftlich - beauftragt wurden. Der Versicherungsschutz besteht natürlich nur für Tätigkeit für den Gartenbauverein, über den die Amtsträger angemeldet wurden.
Die Anmeldung ist denkbar einfach.
Auf der Homepage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft www.vbg.de klickt man sich über "Ehrenamtsversicherung - Gemeinnützige Organisationen" durch bis auf den "Antrag freiwillige Versicherung für ehrenamtlich Tätige gemeinnütziger Organisationen". Auf dem Formular wird die Gesamtzahl der Ehrenamtsträger verlangt, die man versichern möchte. Es ist dann anzuraten, die Personen namentlich mit Geburtstag und Funktion im Verein in die einzelnen Zeilen einzutragen.
Autor: Anton Stiglmair
Quellen:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Information für Ehrenamtliche, www.vbg.de
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V.: Infoblatt zur Gesetzlichen Unfallversicherung im Ehrenamt, www.gartenbauvereine.org