Infos zur Vereinsführung

Kündigungsfrist für Vereinsmitglieder

Ein jährlich wiederkehrender Dauerbrenner ist der fristgerechte Austritt von Mitgliedern aus Gartenbauvereinen, der logischerweise auch Konsequenzen für die Beitragspflicht hat. Ein "wirksamer" Austritt ist nur unter den in der jeweils gültigen Vereinssatzung genannten Bedingungen möglich. In der Mustersatzung des Landesverbandes für Gartenbauvereine heißt es z. B.: "Der Austritt muss unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden und ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich." Das bedeutet, dass ein Austritt für das Jahr 2024 spätestens bis Ende September gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden muss. Eine Kündigung danach - beispielsweise an Silvester oder Neujahr - ist nicht mehr für 2024 wirksam, sondern tritt erst 2025 in Kraft und bedingt eine Beitragszahlung für das Jahr 2024.

Online-Seminar Mitgliederdatenbank

im Juli hat der Landesverband ein Online-Seminar zur Mitgliederdatenbank durchgeführt. Dabei wurde die Funktionsweise dargestellt und die Nutzungsmöglichkeiten erklärt. Dieses Online-Seminar wurde aufgezeichnet und auszugsweise auf der Homepage der Landesverbandes zum Nachhören eingestellt. Außerdem wurden die Fragen, die im Laufe des Online-Seminars gestellt wurden und die dazugehörigen Antworten, in die "FAQ"-Liste zur Mitgliederdatenbank eingebaut.

Online-Seminar zur Mitgliederdatenbank vom 10.7.2023

weitere Infos zur Mitgliederdatenbank

Leitfaden für die Vereinsführung

Ende Juni endete die Online-Seminar-Reihe des Landesverbandes "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte". In den Seminaren hat sich herausgestellt, dass viele neue Vorsitzende den "Leitfaden" bei der Übergabe der Vereinsunterlagen von ihren Vorgängern nicht bekommen haben. Dies wäre jedoch sehr hilfreich und war auch die ursprüngliche Absicht bzw. der Wunsch des Landesverbandes, als er den "Leitfaden" 2020 das erste Mal in überarbeiteter und aktualisierter Form kostenlos an die Vorsitzenden aller Obst- und Gartenbauvereine herausgegeben hat: Der "Leitfaden" sollte als grundlegendes Nachschlagewerk für die Vereinsleitungen bei Führungswechseln innerhalb des Vereins weitergegeben werden.

weitere Infos im internen Bereich des Landesverbandes

Vereinsdaten im Online-Vereinsregister jetzt kostenlos zugänglich

Durch ein vereinfachtes Verfahren können Sie nun ohne vorherige Registrierung im Registergericht kostenlos Dokumente von eingetragenen Vereinen (e. V.) herunterladen. Dies ist eine große Erleichterung für alle Interessierten und insbesondere Vorsitzende, um einen Überblick zu Vereinsdaten zu erhalten, z. B. Datum der Ersteintragung ins Vereinsregister, bisherige Vorstandswechsel, Aktualisierung gemeldeter Satzungsänderungen.

Kostenlose Beratung zu rechtlichen /steuerlichen Vereinsproblemen

Als besondere Dienstleistung für seine Gartenbauvereine bietet der Landesverband die Möglichkeit, sich mit rechtlichen und steuerlichen Vereinsproblemen an die auf solche Fragen spezialisierte Kanzlei "Campbell Hörmann" zu wenden. Hierfür kann der Landesverband mit der Kanzlei ab Juli 2023 für Anfragen von je ca. 15 Minuten Termine vereinbaren.

Gartenbauvereine und Ganztagsbetreuung

Durch den bundesweiten Rechtsanspruch wird zum Schuljahr 2026/27 an Bayerns Grundschulen schrittweise die Ganztagsbetreuung eingeführt. Dies eröffnet Gartenbauvereinen die Chance, verstärkt über Schulen Kinder zu erreichen und dort mit VielfaltsmacherInnen, KlimaforscherInnen, NachhaltigkeitsexpertInnen und GartenpädagogInnen Präsenz, Frische und Kompetenz zu zeigen.

Immer aktuelle News für Vereinsführungskräfte

Dr. Rafael K. Hörmann und Josef Renner von der Kanzlei Campbell Hörmann Steuerberater und Rechtsanwälte in München unterstützen uns seit Jahren mit ihrem Fachwissen. Die Kanzlei berät Nonprofit-Organisationen (NPO) wie Vereine, Verbände und Organisationen im Bereich Vereins- und Steuerrecht.

Vereinsveranstaltungen mit Tombola

Plant ein Gartenbauverein eine Veranstaltung mit einer Tombola, ist zu beachten, dass auch für das Veranstalten sog. "Kleiner Lotterien" eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und diese ggf. anzeigenpflichtig sind. "Kleine Lotterien" liegen vor, wenn das geplante Spielkapital (Zahl der geplanten Lose x Lospreis) nicht mehr als 40.000 € beträgt. 

Online-Seminarreihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte"

Auch in diesem Jahr bietet der Landesverband neugewählten Vereinsführungskräften oder zukünftigen Mitglieder in den Vereinsleitungen bayerischer Obst- und Gartenbauvereinen wieder die bewährte Online-Seminarreihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte" an. Die Seminare finden in vier Blöcken Ende Juni jeweils ab 18 Uhr statt.

Digitale und hybride Mitgliederversammlungen

Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen gebilligt, ohne dass dies in der Satzung stehen muss. Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können. 

GEMA: Pauschalregelung für Vereine

Am 27.3.2023 hat die Bayerische Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf mit der GEMA eine Vereinbarung unterzeichnet, der zufolge der Freistaat Bayern für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenzkosten für Musiknutzung übernimmt - so lange, bis das mit der GEMA vereinbarte Kontingent erreicht ist. Dies gilt ab dem 5. April. Wesentliche Bedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren sind laut GEMA (Bayern GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine):

Datenbank mit Apfelsortenbeschreibungen online verfügbar

Die Beschreibungen aller 327 Apfelsorten aus dem Standardwerk "Alte und neue Apfelsorten" wurden in die Datenbank der vom Landesverband betreuten Website "Streuobst in Bayern" integriert. Die Beschreibungen können u. a. für weiterführende Informationen bei Sortenausstellungen oder Beschilderungen von Obstbäumen verwendet werden.

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42 Gartenbauvereine

42 Gartenbauvereine sind im Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. organisiert. Sie setzen sich mit ihren rund 8.000 Mitgliedern in unserem Landkreis ehrenamtlich für die Förderung der Gartenkultur und des privaten Obst- und Gemüseanbaus sowie für die Ortsverschönerung und die Heimatpflege ein. Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. ist gemeinnützig anerkannt.

Kontakt

08431 / 57 - 369
info@gartenbauvereine-nd-sob.de

Geschäftsstelle

Kreisverband für Gartenbau und Landespflege
Neuburg-Schrobenhausen e.V.
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau

Büro Geschäftsstelle

HAUS im MOOS
Kleinhohenried 108
86668 Karlshuld

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