Infos zur Vereinsführung
Vereinsumfrage Streuobst
Obst- und Gartenbauvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Streuobstbestände in Bayern! Helfen Sie mit, dies in der Öffentlichkeit noch besser darstellen zu können, und beteiligen Sie sich an der Vereinsumfrage Streuobst des Bayerischen Landesverbandes!
Vorteile für Mitglieder in Gartenbauvereinen
Neuer Werbeflyer
Nach der Überarbeitung und der Neugestaltung des Flyers "Gartenfreude" im Jahr 2020 gibt es ab sofort einen zusätzlichen Werbeflyer "Vorteile für Mitglieder in Gartenbauvereinen".
Freiwillige Unfallversicherung im Ehrenamt
Ehrenamtliche Tätigkeit für Kommunen
Personen, die sich in Vereinen im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommunen, zum Beispiel bei der Pflege von Grünanlagen, ehrenamtlich engagieren, sind in der Regel versichert. Die Versicherung erfolgt über die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Die Beauftragung oder die Zustimmung der Kommune hat regelmäßig im Vorfeld schriftlich zu erfolgen.
CORONA - Aktuelles für Vereine
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege informiert auf seiner Website über betreffende Veränderungen für die Vereinsarbeit, die sich im Zuge der Corona-Pandemie ergeben haben. Hier werden die zahlreichen Veröffentlichungen und Anpassungen der Bundes- und Landesregierung in Hinblick auf die Auswirkung für Gartenbauvereine zusammengefasst und laufend aktualisiert.
NEUER Leitfaden für die Vereinsführung
Der "Leitfaden für die Vereinsführung" gibt einen Überblick über wesentliche Sachverhalte des Vereinslebens und die dabei vom Landesverband zur Verfügung gestellten Unterstützungen und Dienstleistungen. Dieses grundlegende Nachschlagewerk wurde nun turnusgemäß wieder überarbeitet. Das Besondere am neuen Leitfaden ist, dass er zum ersten Mal in einem eigens gestalteten Ordner als Loseblattsammlung herausgegeben wird. Bei Neuerungen muss nicht mehr der komplette Leitfaden überarbeitet werden, es genügt einzelne Blätter bei Bedarf zu überarbeiten und auszutauschen. Sie können sich den Leitfaden im kennwortgeschützten Bereich auf der Website des Landesverbandes herunterladen. Das Kennwort finden Sie auf Ihrer aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes.
NEUE Mustersatzungen für Vereine
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege stellt im internen Bereich seiner Website zwei neue Versionen einer Mustersatzung für Gartenbauvereine zur Verfügung. Sie können sich den Leitfaden im kennwortgeschützten Bereich auf der Website des Landesverbandes herunterladen. Das Kennwort finden Sie auf Ihrer aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes.
Leitfaden für die Kinder- und Jugendarbeit
Nach 2001 und 2007 hat der Landesverband bereits die dritte Auflage des "Leitfadens für die Kinder- und Jugendarbeit" herausgegeben. Er stellt eine praxisnahe Handreichung dar für den vielfältigen Umgang mit jungen Menschen auf Vereinsebene, der es erleichtern soll, in die Kinder- Jugendarbeit einzusteigen, sie auszubauen und zu intensivieren. Sie können sich den Leitfaden im kennwortgeschützten Bereich auf der Website des Landesverbandes herunterladen. Das Kennwort finden Sie auf Ihrer aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege stellt ein Informationspaket zur Datenschutzgrundverordnung zum Herunterladen zur Verfügung. Dieses enthält neben Informationen zur DSGVO auch Musterblätter für das Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten, für Zustimmungserklärungen sowie Faltblätter zur Beitrittserklärung und zu Einwilligungserklärungen zur Bildrechtnutzung. Fragen zur Umsetzung der DSGVO können auch an die Hotline des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz 0981 / 53 18 10 gestellt werden.
Immer auf dem neuesten Stand
Wenn Sie schnell und regelmäßig neueste Informationen unseres Verbandes erhalten wollen, dann melden Sie sich doch für die Newsletter unseres Landesverbands und unseres Bezirksverbands Oberbayern an:
- Newsletter des Bayerischen Landesverbandes unter www.gartenbauvereine.org
- Newsletter des Bezirksverbandes Oberbayern unter www.gartenbauvereine-oberbayern.de
Ehrungen - Richtlinien für die Verleihung
Mit den Ehrenabzeichen sollen verdiente Vereinsvorsitzende und Mitglieder als äußeres Zeichen der Anerkennung bedacht werden. Die sparsame Verleihung erhöht dabei den Wert. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine termingerechte Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Antragstellung mindestens 3 Monate vor Verleihungsdatum beim Kreisverband eingeht.
Beantragung der Gemeinnützigkeit
In den §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO) sind die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit zusammengefasst und festgelegt. Die notwendigen Punkte sind in der Mustersatzung für die Gartenbauvereine berücksichtigt. Damit bietet sich für alle dem Landesverband angeschlossenen Gartenbauvereine die Möglichkeit, einen Freistellungsbescheid beim zuständigen Finanzamt zu erwirken und somit als "gemeinnützig" anerkannt zu sein.
Vereinsrecht: eingetragener Verein (e.V.)
Das Infoblatt des Bayerischen Landesverbandes stellt in komprimierter Form wesentliche Kriterien von Vereinen - e.V. und nicht e.V. vor, die sich auf die Broschüren "Vereinsrecht - Rund um den eingetragenen Verein (e.V.)" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, "Grundlagen der Vereinspraxis" der Hanns-Seidel-Stiftung und das Bürgerliche Gesetzbuch stützen.
