Abführung der Mitgliedsbeiträge
Für die Abführung der, gemäß der Satzung des Landesverbandes, festgelegten Mitgliedsbeiträge erhalten die Vereine vom Landesverband Ende Januar eine entsprechende Mitgliedsbeitragsrechnung.
Grundlage für die Berechnung ist der Mitgliederstand zum 1. Januar des jeweiligen Jahres. Deshalb werden die Vereine gebeten die aktuellen Mitgliedszahlen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres zu melden. Diese Meldung kann entweder über die im Mai 2021 eingeführte Mitgliederdatenbank erfolgen, indem die Vereine dort die Veränderungen am Mitgliedsbestand einpflegen. Alternativ können die Vereine Ihre Änderungsmeldungen auch wie bisher per Mail an die Mitgliedsverwaltung des Landesverbandes mitteilen.
Frist für die Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge an den Landesverband sind satzungsgemäß bis zum 31. März zu überweisen. Für Mitglieder, die nach dem 01.04. dem Verein beitreten, ist die Verbandsabgabe in Höhe von 3,50 € nicht mehr zu bezahlen.
