Digitale und hybride Mitgliederversammlungen

Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen gebilligt, ohne dass dies in der Satzung stehen muss. Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können. 

Neben dieser Möglichkeit der so genannten hybriden Versammlung können die Mitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Das Gesetz knüpft an eine Sonderregelung für die Zeit der Covid-19 Pandemie an.

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41 Gartenbauvereine

Im Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. sind 41 Vereine organisiert. Mit rund 8.000 Mitgliedern setzen sie sich ehrenamtlich für die Förderung der Gartenkultur und des privaten Obst- und Gemüseanbaus sowie für die Ortsverschönerung und die Heimatpflege im Landkreis ein. Unser Verband ist gemeinnützig anerkannt und als Mitglied im Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V. Teil einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

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