Vereinsveranstaltungen mit Tombola
Plant ein Gartenbauverein eine Veranstaltung mit einer Tombola, ist zu beachten, dass auch für das Veranstalten sog. "Kleiner Lotterien" eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und diese ggf. anzeigenpflichtig sind. "Kleine Lotterien" liegen vor, wenn das geplante Spielkapital (Zahl der geplanten Lose x Lospreis) nicht mehr als 40.000 € beträgt.
Beträgt das Spielkapital höchstens 650 €, so ist die Veranstaltung für Veranstalter mit Sitz in Bayern, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer befreit sind, allgemein erlaubt muss nicht extra angezeigt werden. Alle Regierungsbezirke haben für ihren Zuständigkeitsbereich "Allgemeine Erlaubnisse" zu Lotterien und Ausspielungen erlassen, mehr hierzu. Ausspielungen mit einem Spielkapital über 650 € sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen und rechtzeitig vor Beginn beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Sofern Sie nicht sicher sind, ob die von Ihnen beabsichtigte „Kleine Lotterie“ als allgemein erlaubt gilt, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde.
