Auszug aus der Satzung - Vereinszweck § 2
(3) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
- Fachveranstaltungen, Lehrgänge, Lehrfahrten, Vorträge und Kurse, Wettbewerbe, Aktionen, Pflanz- und Pflegemaßnahmen in Dorf und Landschaft, Patenschaften, Gartenbewirtschaftung, Naturerziehung, Schulgartenarbeit und weitere Maßnahmen.
- Öffentlichkeitsarbeit auf den Gebieten der Verbandszwecke.
- Heranführung von Kindern und Jugendlichen sowie Familien an die Vereinszwecke.
- Die Vertretung des Freizeitgartenbaus auf Kreisebene.
(4) Der Kreisverband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Kreisverbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.